Neu: Mitgliederversammlung am 6. März

Die ordentliche Mitgliederversammlung des GC Regensburg-Sinzing am Minoritenhof e.V. ist auf Dienstag, 6. März 2012, um 19:00 Uhr im Dechbettener Hof verlegt worden. Alle Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Eine schriftliche Nachricht samt Tagesordnung folgt in Kürze.

Zur Erinnerung die beiden Paragrafen zur Mitgliederversammlung aus der Vereinssatzung.

§ 11 Mitgliederversammlung

1. In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Mitglied und jedes Ehrenmitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen; ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.

2. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

a) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands; Entlastung des Vorstands;

b) Festsetzung der Mitgliederbeiträge;

c)Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, des Platzwarts und des Jugendwarts;

d) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins;

e) Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenpräsidenten.

§ 12 Einberufung der Mitgliederversammlung
1. Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
2. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschließt die Versammlung.